Unsere Prüfingenieure sind berechtigt, Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens durchzuführen.
Bei positiver Begutachtung erhält der Halter finanzielle Vorteile durch verminderte Unterhaltskosten bei Nutzung eines 07er-Kennzeichens oder des H-Kennzeichens (pauschale Kfz-Steuer).
Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (gemäß § 29 StVZO) sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege-/ Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen. Zu den relevanten Hauptbaugruppen eines Oldtimers zählen Aufbau/ Karosserie, Rahmen/ Fahrwerk, Motor/ Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Räder/ Reifen, elektrische Anlage und der Fahrzeuginnenraum.
Haben Sie Fragen zu "ihrem Oldtimer", melden Sie sich bei uns, wir helfen Ihnen mit Fach- und Sachkenntnis schnell weiter.