Prüfungen an Gasanlagen von Verbrennungsmotoren: In § 41a (5) StVZO wird die Prüfung von Gasanlagen geregelt. Hierdurch soll erreicht werden, dass notwendige Standards bei der Benutzung der Gasanlagen in Kraftfahrzeugen eingehalten werden. Es sind folgende Prüfungen vorgeschrieben:
Im Rahmen er periodischen Fahrzeuguntersuchung (Hauptuntersuchung) an Fahrzeugen mit Gasanlagen ist eine wiederkehrende Gasanlagenprüfung notwendig. Die Durchführung einer GWP ist nicht erforderlich, wenn eine GSP oder GAP max. 12 Monate vor der Hauptuntersuchung durchgeführt wurde.
Bei jeder Reparatur an der Gasanlage, nach Unfällen oder Brand, muss eine GAP durchgeführt werden.
Die GSP ist bei Gasanlagen durchzuführen, wenn diese in ein Fahrzeug nachgerüstet worden ist.