Gasprüfung an Wohnwagen und Wohnmobilen (nach G607)
Seit dem 1. Oktober 2004 gibt es europaweit eine einheitliche gesetzliche Regelung für das Betreiben einer Gasanlage in Wohnwagen und Reisemobilen. Diese gesetzliche Regelung besagt, dass jedes Fahrzeug mit einer Gasanlage einer Gasprüfung durch einen Sachkundigen nach G 607 unterzogen werden muss. Und dies in einem Turnus von zwei Jahren.
Die Flüssiggasanlage muss vor der ersten Inbetriebnahme, nach jeder Reparatur, nach jedem Austausch eines Gerätes durch einen Fachmann überprüft werden. Kurzum, wird etwas an einer bestehenden Gasanlage in Ihrem Fahrzeug geändert, muss dies geprüft werden. Bei der Erstprüfung bekommen Sie ein Prüfbuch, das Sie im Fahrzeug mitführen sollten.
Die Prüfung nach dem DVGW Arbeitsblatt G 607 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen beinhaltet die Dichtheitsprüfung der gesamten Anlage. Weiterhin werden die Bauteile der Gasanlage auf Zustand und Funktion überprüft. Der Druckregler und Gasschlauch im Flaschenkasten unterliegen einer Austauschfrist von 10 Jahren.