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L A N G E R

Abgasprüfung/UMA

Die Abgasuntersuchung (Abk.: AU) war in Deutschland eine gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung von Kraftfahrzeugen nach Anlage VIII und VIIIa StVZO. Seit dem 01. Januar 2010 ist diese Prüfung Bestandteil der Hauptuntersuchung. Die 6-eckige AU-Plakette wird demnach nicht mehr angebracht. Dies bedeutet, dass die Untersuchung des Abgasverhaltens gleichzeitig mit der Hauptuntersuchung von unseren Prüfingenieuren durchgeführt werden kann. Ein Nichtbestehen dieser Teiluntersuchung führt auch gleichzeitig zum negativen Abschluss der Hauptuntersuchung. Werden die Untersuchung des Abgasverhaltens und die Hauptuntersuchung getrennt durchgeführt, ist der Nachweis des Abgasteils dem Prüfingenieur bei der Hauptuntersuchung vorzulegen.