Durch die im Bundesgesetzblatt vom 16. Oktober 2006 veröffentlichte Verordnung zur Kennzeichnung der Fahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV) können Städte und Gemeinden seit März 2007 Umweltzonen ausweisen und dort Fahrverbote aussprechen. Hiervon sind Millionen Fahrzeuge betroffen.
Dazu zählen alle Fahrzeuge mit der Schadstoffgruppe 1 (Benziner ohne geregelten Katalysator und ältere Dieselfahrzeuge): Diese müssen bei entsprechender Luftbelastung immer "draußen" bleiben und dürfen Umweltzonen generell nicht mehr befahren.
Das Land Sachsen-Anhalt ordnete mit Wirkung vom 01. September 2011 die Umweltzone - als Maßnahme des Luftreinhalteplanes - für die Stadt Magdeburg an.
Seit 01. Januar 2013 dürfen Kraftfahrzeuge (LKW und PKW) nur noch mit der grünen Plakette in die Umweltzone einfahren.
• Norden: Albert-Vater-Straße (B1) und Walther-Rathenau-Straße
• Osten: Schleinufer und Steubenallee
• Süden: Erich-Weinert-Straße und Am Fuchsberg
• Westen: Europa-, West- und Südring
• Magdeburger Ring
• Maybachstraße
• Johannesbergstraße
• Zufahrt zum Allee-Center und die daneben liegenden Parkplätze im Bereich Fürstenwallstraße